61 Königreich Polen: Orden vom Weißen Adler, Exemplar aus der Regierungszeit König König Stanislaw II. August (Poniatowski) .
Silberlahn und Pailletten. teilweisevergoldet. Deckpapier fehlt. Besonders fein ausgeführtes Exemplar n bester Stickereiqualität. Geringfügige altersbedingte Tragespuren.
Prachtexemplar vom Ende des 18. Jahrhunderts. Durchmesser. 74 mm.
Unter den sächsischen Kurfürsten auf dempolnischen Thron, August dem Starken und Friedrich August II. hatte der Ordende facto den Charakter eines Hausordens der Wettiner.
August der Starke starb im Jahre 1733. Bis zu seinem Tode hat er nur etwa 40 Ritter des Weißen Adlers ernannt. Von 1733 bis 1763 regierteder August III., Sohn von August des Starken. Der allmächtige Minister HeinrichGraf von Brühl regiert in Polen und Sachsen. Etwa 330 Verleihungen werden vorgenommen, davon 160 im letzten Jahrzehnt der Regierung August III.
Am 25. November 1764, Tag der Krönung Stanisław Poniatowskis, wurden nur drei neue Ritter ernannt - Fürst AdamKazimierz Czartoryski, Fürst Michał Poniatowski, Bruder des neuen Königs und der russische Botschafter, Fürst Nikolaj Repnin.
Unter der Regierung des letzten Königs von Polen, Stanisław II. August entstehen 1777 die ersten Satzungen des Ordens. Die Zahl der Ordensritter wird auf 150 beschränkt, ausgenommen "Uns, den Großmeister, Herren und Fürsten, die in fremden Ländern regieren,verdiente und redliche Ausländer oder solche, die Uns besonders empfohlenwerden, und letztendlich Ritter, die von Unseren Vorgängern ernannt worden sind". Der Ordenskandidat musste acht adlige Ahnen auf Schwert- und Spindelseite vorweisen. Ein Ordenskapitel mit Kanzler, Vizekanzler, Almosenier und Schatzmeister wurde geschaffen. Bei der Aufnahme in den Orden sollten dieRitter 50 polnische Gulden (Złoty) entrichten, die jährliche Abgabe für Wohltätigkeitszwecke betrug neun Gulden, davon ein Gulden für Begräbniskostender verstorbenen Ritter. 1789 wurde die Aufnahmegebühr auf die hohe Summe von100 polnischen Gulden erhöht.
Der König von Sachsen und Herzog von Warschau FriedrichAugust I. ernannte 1807, nach zwölfjähriger Pause, zwei neue Ritter des Ordens. Der Orden wurde im Herzogtum Warschau sehr spärlich vergeben, insgesamt gab es bis 1815 etwa zehn Verleihungen.
Es haben sich nur ganz wenige Originalexemplare aus dem 18.Jahrhundert erhalten.
Exemplarvon großer Seltenheit und in Anbetracht des Alters hervorragenden Erhaltung.