233 Reichsaußenminister Konstantin von Neurath - Bedeutender Dokumentennachlaß.
Bestätigungsurkunde in seinem Amt als Reichsminister des Auswärtigen in der neugebildeten Reichsregierung für Konstantin Freiherr von Neurath.
Datiert Berlin, den 30. Januar 1933. Mit Prägesiegel und Originalunterschrift des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg sowie des neu ernannten Reichskanzlers Adolf Hitler (Originalunterschrift in Tinte).
Mit originalem an Reichsminister von Neurath adressierten Umschlag.
Bedeutendes Dokument, illustriert es doch die Einbindung der alten Eliten in das neue System im Zuge der nationalsozialistischen Machtergreifung.
Die Originalunterschrift Adolf Hitlers auf diesem Dokument dürfte eine seiner ersten Signaturen als Reichskanzler darstellen!
Das Kabinett Hitler, war die am 30. Januar 1933 gebildete Koalitionsregierung des Deutschen Reiches, die Adolf Hitler nach seiner Ernennung zum Reichskanzler ab demselben Tag leitete. Diesem Kabinett gehörten außer Hitler nur zwei NSDAP - Mitglieder, nämlich Hermann Göring (Minister ohne Geschäftsbereich) und Wilhelm Frick (Innenminister) an. Mit dem Beginn von Hitlers Reichskanzlerschaft wurde in den nachfolgenden Wochen die bis dahin seit 14 Jahren bestehende Weimarer Republik faktisch aufgelöst und die totalitäre Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland errichtet.
Die Schlüsselfigur für das Zustandekommen des Kabinetts Hitler war vor allem Franz von Papen, dessen Bestellung zum Kanzler ursprünglich noch am Tag der Vereidigung von einigen Ministern angenommen worden war. Papen hatte seit Anfang Januar 1933 im Auftrag des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Kurt von Schleicher zwischen NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) über eine gemeinsame Regierung vermittelt. Er verfolgte dabei das sogenannte Einrahmungskonzept, nach dem Hitler zwar Reichskanzler wird und die NSDAP zwei Ministerposten erhält, jedoch durch zahlreiche Minister der DNVP sowie weitere nationalkonservative bis völkisch orientierte Politiker des rechten Rands – unter anderem vom Stahlhelm und Rechtskatholiken wie von Papen – „eingerahmt“ und damit in seinem Handlungsspielraum so eingeschränkt wird, dass er keine Gefahr darstellt. Diese anfängliche Koalitionsregierung besaß im Reichstag keine Mehrheit und setzte daher zunächst die ab 1930 vorherrschenden Präsidialkabinette in Abhängigkeit von Reichspräsident Hindenburg fort.
Die gewaltsame Verfolgung der Kommunisten mit Hilfe der durch Hindenburg erlassenen Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und die Reichstagsneuwahlen vom 5. März 1933 änderten die Lage: NSDAP und DNVP verfügten nunmehr über eine Mehrheit, doch nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 – das der Regierung auf vier Jahre diktatorische Vollmachten einräumte – wurde auch der nationalkonservative Koalitionspartner DNVP überflüssig und nach der Selbstauflösung traten deren Abgeordnete der NSDAP bei.
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