Orden & Ehrenzeichen DeutschlandPreußen

12 Fahnenband mit dem Eisernen Kreuz 1870 für die Truppenfahnen, die 1870/1871 im Feuer gestanden hatten und bereits mit dem Eisernen Kreuz 1813 (in der Fahnenspitze) dekoriert worden waren – persönliche Verleihung durch den Kronprinzen Friedrich-Wilhelm, nachmaligen Kaiser Friedrich III. Die beiden Fahnenbänder in den Bandfarben des EK-Bandes beschnitten

An den Enden jeweils beidseitig aufgelegtes Großkreuz des Eisernen Kreuzes 1870. An den unteren Enden silberner Fransenbehang. Die beiden Fahnenbänder werden mit einer Schleife mit einem silbernen Fahnenknopf mit aufgelegtem Wappen des Kronprinzen verbunden. 

Im dekorativen zeitgenössischen Holzrahmen (beschädigt) mit vergoldeter Reichskrone. 

Am 16. 6. 1871 bestimmte König Wilhelm I. durch allerhöchste Kabinetts-Order, dass die Taten der Truppen im Feldzug 1870/1871 durch die Verleihung des Eisernen Kreuzes, bzw. der Kriegsdenkmünze gewürdigt werden sollten. Dazu wurde den entsprechenden Truppenteilen eine Fahnenspitze mit dem Großkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Fahnen und Standarten, die bereits das Eiserne Kreuz von 1813 in ihren Fahnenspitzen führten, erhielten als Auszeichnung ein Fahnenband mit dem Eisernen Kreuz 1870 (Großkreuz ) an den Enden der Fahnenbänder. Die von Kronprinz Friedrich-Wilhelm persönlich ausgezeichneten Fahnen erhielten zusätzlich den silbernen Fahnenknopf mit seinem Wappen (insgesamt 4 Fahnen ). 

Von den 385 mit dem Eisernen Kreuz 1870 dekorierten Feldzeichen erhielten nur 32 Fahnen und 10 Standarten das Fahnenband. Zur ausführlichen Geschichte und Dokumentation vgl. E. Fiebig, Unsterbliche Treue – Das Heldenlied der Fahnen und Standarten des deutschen Heeres, S. 292, Berlin 1936. 

Bedeutendes historisches Objekt von großer Seltenheit.

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Limit: 4.000,00